Dienstag, 30. Juni 2009

Lissabon: Bundesverfassungsgericht verlangt Nachbesserungen

"EU-Reformvertrag ist vorübergehend gestoppt" - So meldete jetzt dpa. Und die Tagesschau macht daraus: "Karlsruhe billigt EU-Reformvertrag: 'Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon'". Wahr ist, dass für die Ratfizierung des Vertrags von Lissabon ein deutsches Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, nachgebessert werden muss. Der Bundestag ist nun in Zugzwang.

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